Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB)
1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Remember Emotion Pictures (nachfolgend REP), wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
2 Buchung
Durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail) der von REP zugestellten Offerte, oder der Terminbestätigung gilt ein Auftrag als gebucht und die AGB als akzeptiert. Zusätzlich wird bei Aufträgen mit grossem Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Bei etwaigen Abweichungen zu dieser AGB ist der Vertrag rechtlich bindend.
3 Annulation & Nicht erscheinen
3.1 Eine Stornierung vereinbarter Produktionstermine muss schriftlich erfolgen. Das nicht Erscheinen des Auftraggebers wird als Stornierung gewertet. Erfolgt die Stornierung ohne Verschiebung des Termins, wird folgendes Honorar fällig:
- Ab 2 Wochen vor Produktionsbeginn: 50% des gebuchten Angebots
- Ab 48 Stunden vor dem Produktionsbeginn: 80% des gebuchten Angebots
Visagisten oder sonstige gebuchte Dienstleistungen können diesen Betrag ergänzen.
3.2 REP behält sich das Recht vor unter gravierenden Umständen (z.B. Unfall, Todesfall in der Familie oder andere schwerwiegende Gründe) von den Stornierungskosten abzusehen.
4 Terminverschiebungen
4.1 Die Verschiebung (neues Datum) eines kurzen Termins (unter 2 Stunden) ist bis 48h vor Terminbeginn kostenlos. Für spätere Verschiebungen wird eine einmalige Verschiebungs-Pauschale von 100.- verrechnet. (Blockierte kurze Termine können so kurzfristig nicht, oder nur mit grossen Umtrieben belegt werden)
4.2 Bei Verschiebung (neues Datum) eins langen Termins (ab 2 Stunden) ab 1 Monat bis 48h vor Terminbeginn (neues Datum) wird eine einmalige Verschiebungs-Pauschale von 200.- verrechnet. Spätere Verschiebungen werden als Stornierung gewertet. (Blockierte Termine können so kurzfristig nicht, oder nur mit grossen Umtrieben belegt werden)
4.3 REP behält sich das Recht vor unter gravierenden Umständen (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie oder andere schwerwiegende Gründe) von der Verschiebungs-Pauschale abzusehen.
5 Haftung
5.1 Für den Fall, dass REP aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründe) den Auftrag nicht ausführen kann, wird bei einmaligen Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Festivals) ein angemessener Ersatzvideograf benannt, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzvideograf gefunden werden kann, besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (z.B. Fotografen, Designer etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. Bei verschiebbaren Aufträgen ist ein Ersatztermin zu vereinbaren. Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen zurückerstattet. REP kann in jedem Fall nicht rechtlich belangt werden und es kann kein Schadenersatz gefordert werden.
5.2 Ist der Zweck des Auftrags, Personen oder Objekte die nicht dem involvierten Auftraggeber entsprechen zu Filmen oder Fotografieren (z.B. bei Veranstaltungen oder Hochzeiten), trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Wahrung von Rechten der abgebildeten Personen oder Objekte. REP übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
5.3 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet REP für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. REP haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die REP oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Die Haftung beschränkt sich auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
6 Preise & Zahlungsbedingungen
6.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste gemäss Homepage.
6.2 Von REP erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.
6.3 Sämtliche Angebote auf der Website von REP sind unverbindlich. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). REP ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den abgeschlossenen Auftrag (in der Regel nach Datenerhalt) per Rechnung.
6.4 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.5 Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild- und Tonmaterial nicht verwendet wird.
6.6 Sind Produktionstermine auf eine bestimmte Zeitdauer vereinbart, so werden zeitliche Überschreitungen, auch bedingt durch Wartezeiten etc., ebenfalls mit vereinbartem Stundensatz berechnet.
6.7 Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per E-Mail) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (letzte) Mahnung. Danach wird zusätzlich ein Verzugszins berechnet.
6.8 Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7 Beanstandungen & Datensicherung
7.1 Hat der Auftraggeber REP keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung bzw. der technischen Beschaffenheit der Bilder gemacht, so sind Reklamationen bezüglich der Bild- und Tonauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen.
7.2 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild- und Tonmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungs- und vertragsgemäss zugegangen.
7.3 Nach dem Erhalt des Video-Materials ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Dateien auf mindestens einem weiteren Datenträger. REP sichert die Rohdaten für 1 Jahr nach Auslieferung. In dieser Zeit können Videos nachbestellt oder nachbearbeitet werden.
8 Bildrechte
8.1 Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von REP gelieferten Bild- und Tonmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke gemäss Schweizerischem Urheberrechtsgesetz, URG Art. 2 Abs 2.g handelt.
8.2 Wurde nichts anderes definiert erwirbt der Auftraggeber grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht für die Nutzung des Bild- und Tonmaterials für den Privatgebrauch. Im Rahmen von Veröffentlichungen sind die Lizenzrechte (insbesondere in Bezug auf Stock-Footage wie z.B. Musik von Drittpersonen) im Vorfeld schriftlich mit REP abzuklären.
8.3 Für nicht schriftlich definierte Veröffentlichungen liegt die Verantwortung für den Erwerb von Nutzungsrechten (z.B. Lizenzen) über das von REP Produzierte Material beim Auftraggeber. REP lehnt in diesem Fall jegliche Haftung ab.
8.4 Veränderungen des Bild- und Tonmaterials durch Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von REP gestattet.
8.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
8.6 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Tonmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung eines eindeutigen Urheberrechtvermerks (z.B. „Video: Remember Emotion Pictures“). Bei Veröffentlichung im Internet ist ein Link auf die Website von REP (https://rememberemotion.ch) und falls vorhanden das zugehörige Plattform-Profil (z.B. Facebook, Instagram) zu setzen.
8.7 Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist, darf REP den Namen des Auftraggebers als Referenz nennen und Referenzprojekte für Eigenwerbung sowohl als Printmedium als auch online veröffentlichen.
9 Vertragsstrafe & Schadenersatz
9.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von REP erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Tonmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
9.2 Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist, ist bei unterlassenem, oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
9.3 Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
10.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rheinau, Zürich. Gleiches gilt, wenn ein Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. REP ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von REP auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgenden Ansprüchen gleich welcher Art gilt ausschliesslich das schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts („Wiener Kaufrecht“ SR 0.222.122.3).
Stand der AGB: 02.12.2021